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Schlüsselnummernliste Streckengeschäft NÖ Die in der Liste angeführten SN Nummern können in einem Erlaubnisverfahren nach §24a AWG 2002 „nur“ im Streckengeschäft beantragt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erlaubniswerbern dennoch empfohlen wird nur jene Schlüsselnummern zu beantragen, die auch im jeweiligen Geschäftsbetrieb anfallen. Auch ist eine Anpassung dieser Schlüsselnummern durch die NÖ-Landesregierung jederzeit möglich.
Sollten zusätzliche, nicht in der Liste genannte Schlüsselnummern beantragt werden, so ist genau anzugeben, in welchen Geschäftsfällen bzw. Unternehmensbereichen diese anfallen bzw. wofür diese Schlüsselnummern benötigt werden. In diesen Fällen wird weiterhin nach dem bisherigen Verfahrensgang (mit Einbeziehung der relevanten Amtssachverständigen) vorgegangen.
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